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Kompetente Produktberatung

Türsicherungen & Zutrittskontrolle von HONEYWELL

HONEYWELL-Marken-Zutrittskontrolltechnik und Türsicherungen (Zeiterfassungssysteme auf Anfrage):

1-Tür-Sicherungen - 2-Tür-Sicherungen - vernetzbare und erweiterbare Mehrtür-Sicherungen und Komplettlösungen mit Steuersoftware - ZKS-Zentralen - Leser und ID-Träger zur Identifizierung - Zubehör für verschieden große Systeme und Bedürfnisse.
MEDIATOR®, der Spezialist für Multifunktionsverriegelungen für Türen, wird mit ausgewählten Produkten angeboten.

Hinweis: Diese konzentrierte Angebotsform in einem eigenen Shopbereich ist erforderlich, da eine Bestellung von ausgewählter hier angebotener HONEYWELL-Technik (Shop oder direkt) nur mit einem Mindestbestellwert pro Honeywell-Bestellung oder mit einem Minderwertzuschlag angeboten werden kann. Gemeinsame Bestellungen mit Produkten anderer Hersteller sind leider nicht mehr möglich. Der Mindestbestellwert im Shopbereich „Honeywell-Technik“ des ROTEIV-Onlineshop liegt bei 200,00 EURO Warenwert ohne Versandkosten inklusive Rabatt bei Vorkassezahlungen. Liegt der Bestellwert unter 200,00 EURO Warenwert, wird ein Minderwertzuschlag von 29,75 EURO (25,00 EUR zzgl. 4,75 EURO 19% MwSt) nur nach Abstimmung (Kundenzustimmung im Bestellprozess) berechnet. Dies trifft auch zu, wenn nach einer zugestellten Bestellung nach Teilwiderspruch oder Kulanzentscheidung Teile der Bestellungen zurück geschickt werden und damit der Mindestbestellwert nicht mehr erreicht wird.

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Türsicherungen & Zutrittskontrolle von HONEYWELL

HONEYWELL-Marken-Zutrittskontrolltechnik und Türsicherungen (Zeiterfassungssysteme auf Anfrage):

1-Tür-Sicherungen - 2-Tür-Sicherungen - vernetzbare und erweiterbare Mehrtür-Sicherungen und Komplettlösungen mit Steuersoftware - ZKS-Zentralen - Leser und ID-Träger zur Identifizierung - Zubehör für verschieden große Systeme und Bedürfnisse.
MEDIATOR®, der Spezialist für Multifunktionsverriegelungen für Türen, wird mit ausgewählten Produkten angeboten.

Hinweis: Diese konzentrierte Angebotsform in einem eigenen Shopbereich ist erforderlich, da eine Bestellung von ausgewählter hier angebotener HONEYWELL-Technik (Shop oder direkt) nur mit einem Mindestbestellwert pro Honeywell-Bestellung oder mit einem Minderwertzuschlag angeboten werden kann. Gemeinsame Bestellungen mit Produkten anderer Hersteller sind leider nicht mehr möglich. Der Mindestbestellwert im Shopbereich „Honeywell-Technik“ des ROTEIV-Onlineshop liegt bei 200,00 EURO Warenwert ohne Versandkosten inklusive Rabatt bei Vorkassezahlungen. Liegt der Bestellwert unter 200,00 EURO Warenwert, wird ein Minderwertzuschlag von 29,75 EURO (25,00 EUR zzgl. 4,75 EURO 19% MwSt) nur nach Abstimmung (Kundenzustimmung im Bestellprozess) berechnet. Dies trifft auch zu, wenn nach einer zugestellten Bestellung nach Teilwiderspruch oder Kulanzentscheidung Teile der Bestellungen zurück geschickt werden und damit der Mindestbestellwert nicht mehr erreicht wird.

HONEYWELL-Markentechnik für Zugangskontrolle und Türsicherungen für Einzeltüren und komplette Zugangskontrollsysteme auch mit Zeiterfassung. MEDIATOR®, der Spezialist für Multifunktionsverriegelungen für Türen, wird mit ausgewählten Produkten angeboten.

Ziel der Zutrittskontrolle: Be­rech­tig­te Personen, Fahrzeuge oder Wa­ren­lie­fe­run­gen können passieren, Un­be­rech­tig­te werden ab­ge­wie­sen, un­be­rech­tig­te Be­tre­tens­ver­su­che werden erfaßt und je nach Ge­fähr­dungs­la­ge Alarm ausgelöst oder Über­prü­fun­gen veranlaßt. Ein Zutrittskontrollsystem ist eine sinnvolle Ergänzung des Einbruch- und Überfallmeldesystems, aber auch autonom nutzbar zur Regulierung und der Erfassung des Betretens und Befahrens unter der  Voraussetzung, dass dies nur über Kontrollstellen (Türen, Tore, Drehkreuze, Schranken usw.) möglich ist.  Die Hauptfunktion des Zutrittskontrollsystems ist die Zutrittsbegrenzung für unbefugte Personen und Zutrittsgewährung für berechtigte Personen einschließlich Fahrzeugen. Es ist auch eine alternative Lösung für das traditionelle Türschließen in Eigenheim und Wohnung.

Vorgehen: Ge­steu­er­ter, kon­trol­lier­ter Ver­schluss und Öffnung der Zugänge bzw. Zufahrten von der Ein­zel­tür­lö­sung bis zu komplexen Systemen mit Si­cher­heits­ma­nage­ment, Ret­tungs­weg­steue­rung und Ge­bäu­de­über­wa­chung. Für jeden Bedarf gibt es in­di­vi­du­el­le Lösungen ver­schie­de­ner Anbieter. Am Beginn steht die Fest­le­gung von Si­cher­heits­be­rei­chen als Be­stand­teil von Si­che­rungs­kon­zep­tio­nen, eine Vor­aus­set­zung für die Be­stim­mung der Be­rech­ti­ungs­grup­pen und Ein­zel­be­rech­ti­gun­gen für das Objekt oder einzelne Bereiche und Räume. Zu­tritts­kon­troll­lö­sun­gen erfordern somit kom­pe­ten­te Beratung und Planung.

Gemäß § 16 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Zeiten seiner Arbeitnehmer lückenlos und prüffähig zu erfassen. Damit wird ein EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 umgesetzt. Allerdings kann der Arbeitgeber die Zeiterfassung auch an den Arbeitnehmer delegieren, was seine Verantwortung für die korrekte Aufzeichnung der Arbeitszeiten nicht aufhebt. Unsere Zeiterfassungstechnik unterstützt die Arbeitgeber bei der Erfüllung dieser Rechtspflicht.

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